Duster 2 - Rückfahrleuchte Glühlampe durch LED ersetzen

Bei den Rückfahrscheinwerfern ist anscheinend nichts von Bauartgenehmigung die Rede. Nur bei den Tagfahrscheinwerfern..
 
Ich hab bei mir in den Rückfahrscheinwerfern und in den Bremslichtern LED Birnen drin.
War im März beim TÜV ohne Beanstandung.....
 
Wenn die LED Birnen zugelassen sind ist das ja auch kein Problem.
Wenn sie aber nicht zugelassen sind und der TÜV-Prüfer es nur übersehen hat, dann könnte es trotzdem irgendwann später noch zu einem Problem werden.;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Hallo, habe das Problem nun selber beheben können. Ich war auch zwischenzeitlich in der Werstatt, aber da konnte man mir auch nicht helfen. Die Start- Stop Funktion läuft auch nicht mehr einwandfrei. Die Lösung war so was von einfach, jeder hatte eine defekte Sicherung übersehen. Es war eine 7,5 A ( laut dem Symbol, Allradantrieb (4WD)-Getriebe, Automatikgetriebe), auf dieser Sicherung liegt, bei meinem Duster (2WD), der Rückfahrscheinwerfer und die Start- Stop Funktion.
 
Aber ist das überhaupt erlaubt mit den LEDs hinten?
Kurze Antwort: Nein!

Hintergrund: Jedes Leichtmittel das im KFZ verwendet wird und nach außen wirkt hat eine Bauartzulassung. Z.B. E1 wenn es in Deutschland geprüft wurde. Die muss aufgedruckt sein im Falle einer Kontrolle.
Für LED Leuchtkörper gibt es keine Prüfvorschrift. Also auch keine Bauartzulassung.

LED Leuchtmittel sind nur als Module zulässig, d.h. als komplette Lampe. Z.b. für den Anhänger beliebt oder als Modul das man die Kennzeichenleuchte komplett wechselt. Die Leuchtmittel(LEDS) sind dann aber nicht wechselbar weil verboten. Die eine minimale Veränderung in er Platzierung würde die Abstrahlcharakteristik verändern. die wird aber geprüft bei der Bauartzulassung.

Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer können in zwei Bereiche fallen: Arbeitsscheinwerfer, hier muss ein seperater Schalter verbaut sein und der Scheinwerfer nicht nicht im Bereich STVO genutzt. Keine Einschränkungen.
Oder als Rückfahrscheinwerfer der immer an geht wenn man den Rückwärtsgang einlegt. Dann gibt es noch ein paar Anforderungen. Am besten ließt man das z.b. bei Hella nach.

Hella.PNG

P.S. Nur weil ein Prüfer nichts sagt ist es noch lange nicht legal. Oder ist zu schnell fahren legal nur weil ich nicht geblitzt wurdet?
 
Denkt auch an den Versicherungsschutz den du/ihr verlierst.
Eine Versicherung kann sich weigern bei Schaden zu zahlen.
schau mal bei LzParts, dort wurde ganau dieses gesagt.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Den Versicherungsschutz betreffend, verhält es sich so, dass der er nicht
zwangsläufig mit der Betriebserlaubnis erlischt, jedoch kann, wenn Ihnen
die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweist - und dieses fällt den
Versicherungen in der Regel gar nicht schwer- oder ein Schaden durch die
Änderung herbeigeführt wird, die Versicherung die entstandenen Kosten bei
Ihnen geltend machen wird.
siehe:Aufklärung über LED Umbauten im KFZ von der Dekra! - LEDSTYLES.DE (https://www.ledstyles.de/index.php/Thread/2983-Aufkl%C3%A4rung-%C3%BCber-LED-Umbauten-im-KFZ-von-der-Dekra/)
 
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