Die Rache des Falschparkers

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Polster

Mitglied Gold
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi 50 kW (68 PS)
Hier mal ein brisantes Thema,wie denkt ihr dadrüber?
Abschleppen: Die Rache des Falschparkers

"Derjenige, der einen anderen vorsätzlich zuparkt, begeht eine Nötigung, ihm droht eine Strafe", erklärt Frank Häcker, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg.
LG Polster
 
Soviele Abschlepper wie Falschparker haben wir hier nicht in B. :D Weißt Du ja am besten ....
Demnächst darf die BVG auf Busspuren abschleppen lassen ! Gut so !

Freue mich immer, wenn ich überhaupt aus der Lücke komme,- habe erst einmal die Polizei gerufen, weil ich das echt zu dreist fand,- und in Zeitdruck war.... Termin konnte ich dennoch vergessen ....:) also letztlich sinnlos...

Gruss Nobby
 
Ein klassisches Dilemma, ich würde versuchen kühlen Kopf zu bewahren, schwierig aber die Alternative ist teuer.
Schade dass die Menschen immer unumsichtiger werden...
 
Ein klassisches Dilemma, ich würde versuchen kühlen Kopf zu bewahren, schwierig aber die Alternative ist teuer.
Schade dass die Menschen immer unumsichtiger werden...

Das gab es vor 30 Jahren schon.
Da haben mir die "freundlichen Nachbarn" immer meine bezahlten, ausgewiesenen Stellplätze zugeparkt :naughty:
 
So ein ähnliches Thema hatten wir ja schon mal gehabt.
Da ging es um die falsch zugeparkte Person.
Wenn ich aber selber falsch parke, muss ich auch damit rechnen selber eine Rache zu bekommen und darf mich hinterher nicht beschweren wenn die unerfreulich ausfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich dem abgebrühten Falschparker aber einen Platten beschere (heimlich:D), was ist das dann?
Ob heimlich oder nicht, das ist schlicht Sachbeschädigung. Wenn du dabei erwischt wirst trägst du die Konsequenzen.

Ich bitte mal als Mod vom Aufruf zu Straftaten abzusehen, egal wie sehr einen Falschparker auf den Senkel gehen...
 
Aber Selbstverständlich. Du solltest Dir nur seine Nummer merken, denn wenn der dann Einsteigt, wird er Dir wahrscheinlich die Türe verkratzen ( unabsichtlich wegen zu wenig Platz).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf Karawall gebürstet bin ich nicht, das waren nur Beispiele.

Wenn aber selbst bei so einfachen Allgemeinthemen gleich der Zeigefinger hochgeht, zeigt mir das einmal mehr,
dass ich in diesem Forum nicht mehr gut aufgehoben bin.

Deshalb kündige ich meine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung und bitte um Schließung meines Accounts.

Alles Gute noch allerseits.
was soll das jetzt ???
Friede auf Erden ... und etwas Entspannung - beiderseits .... !
Meine Güte ! Schlaft drüber ! Morgen ist SONNTAG ;)

Gruss Nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Selbstverständlich. Du solltest Dir nur seine Nummer merken, denn wenn der dann Einsteigt, wird er Dir wahrscheinlich die Türe verkratzen ( unabsichtlich wegen zu wenig Platz).
Fotografieren wäre auch eine gute Idee.
Wenn eine Aufsicht vor Ort ist, bescheid sagen, dass da Einer falsch steht.
 
Wenn aber selbst bei so einfachen Allgemeinthemen gleich der Zeigefinger hochgeht, zeigt mir das einmal mehr,
dass ich in diesem Forum nicht mehr gut aufgehoben bin.

Ich glaube du hast das nur etwas in den falschen Hals bekommen, deswegen wirst du doch nicht gehen?

Hand aufs Herz - heute bist du etwas gereizt, oder?

Und Logi hat doch recht, dass ist Sachbeschädigung.

-------------------

Dieses Thema hat natürlich Potenzial für große Meinungsverschiedenheiten.

Der Artikel in der ZON sagt doch eigentlich nichts neues aus:
Der der den Abschleppwagen ruft, muss in Vorleistung gehen und trägt das Risiko - wo ist das Problem?
Ist das nicht richtig so?

Die Frage ist doch, wird jemand behindert? Abschleppen ist schon eine harte Maßnahme. Stell euch vor, du steht nur mal so kurz im Parkverbot (auf öffentlichen Grund) und dein Auto wird direkt abgeschleppt. Dann würden sich alle direkt aufregen, obwohl man ja eigentlich es selber verursacht hat.

Warum sollte es auf privaten Grund anders laufen?

Wenn du selber zugeparkt wirst, ist die Chance sehr gut, dass du nicht auf den Kosten hängen bleibst.

Im Prinzip ist Rache ist immer eine primitive Antwort.

Ich selber habe das auch schon öfters gehabt, dass öfters einer auf meine Parkplatz stand - ich habe dann einen höflichen Zettel an die Scheibe gehängt und irgendwann war Ruhe.

Und "Nötigung" ist oft der Bruder von "Selbstjustiz" - einfach mal darüber nachdenken...
 
Aber ich stehe ja voll innerhalb meiner Markierung, der Suff nicht. Wie ist hier die Rechtslage?
Kann dem Sufffahrer das Einsteigen über seine Beifahrerseite, und damit eine Gymnastikübung, zugemutet werden?

Eigentlich schon.
Ich bin in einem solchen Fall bei dem der rechts von mir mit den linken Reifen voll auf meiner rechten Linie stand (Außenspiegel und Karosserieüberhang war schon auf meiner Seite), dann so weit links wie möglich in meine Parkbucht gefahren.

Zu meinem linken Nachbarn war dann gerade noch so viel Platz, daß ich mich mühsamst aus dem Auto pressen konnte. Rechts neben mir war aber nur noch eine Handbreit Platz zum Nachbarn.

Kaum ausgestiegen kam der Nachbar zurück und moserte mich an.
Ich verwies ihn nur darauf, daß "er" und nicht ich eine Nachbarbucht mit belegte und wenn ich mich durch den dünnen Türspalt der Fahrertüre quetschen kann, kann er ebenso durch seine Beifahrerseite einsteigen.
 
Bei uns wird die Polizei, wenn sie wegen Falschparken/Nötigung durch zu dichtes Einparken etc. ...., gerufen wird immer erst den Halter ermitteln,- Adresse,- wenn die in der betreffenden Straße ist, dort klingeln.
Hat schon vielen den Abschlepper erspart,.... wenn sie denn aufs nette Klingeln reagiert haben :)
entspannten Sonntag
Nobby
 
Das gab es vor 30 Jahren schon.
Da haben mir die "freundlichen Nachbarn" immer meine bezahlten, ausgewiesenen Stellplätze zugeparkt :naughty:

Ging mir auch mal so, da habe ich mir einen schlechten Anwalt gesucht, der nichts drauf hat und der sich nicht zu schade war dem Kerl eine Abmahnung zu schicken. :D

Das hat mich nichts gekostet, ihn schon und er hat da auch nicht mehr geparkt.
 
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