Dacia Logan MCV II Reimport-Probleme Zulassungsbescheinigung Teil I

diddi45

Neumitglied
Fahrzeug
Logan MCV 2 1,2 /16 V 75 PS
Baujahr
2013
Hallo,
habe mir einen Dacia Logan MCV II gekauft.
Nach der Anmeldung habe ich folgendes Problem in den Papieren festgestellt:
Falsche Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I:
betrifft :
O.1 Technische zulässige Anhängelast gebremst in Kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kg
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
Strassenverkehrsamt sagte mir für eine Umtragung benötige ich ein COC Blatt oder ein Gutachten vom Tüv.
Dacia Deutschland habe ich angeschrieben, die haben mich an Dacia Polen verwiesen.
Da ich kein Polnisch kann, bin ich mit meinem Problem nicht weiter gekommen.
Mein Anliegen wäre: entweder ein COC Blatt oder eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Deutsche Version) für Tüv-Eintragung

Im Anhang ein Bild von der Zulassungsbescheinigung Teil I mit falschen Eintragungen.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen,
MFG diddi45
 

Anhänge

  • Dacia Logan MCV 2 001.jpg
    Dacia Logan MCV 2 001.jpg
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Fahrzeug ist ein Gebrauchtwagen, 1. Vorbesitzer.
Habe nur die fehlerhaften Papieren erhalten und damit angemeldet, leider alles zu spät bemerkt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Privatkauf .... alles noch mal nachgeschaut, kein COC-Papier vorhanden.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Dan werde ich es doch über den Tüv versuchen, vielleicht ist es dort billiger.
 
Danke für die Info, aber 187,50 € ist schon eine Ansage !
Aus dem Link von @MartinH67:

"Haben Sie die Unterlagen für das Fahrzeug verloren, müssen Sie sich auch an den jeweiligen Hersteller wenden. Dort können Sie die COC-Papiere anfordern. In der Regel erhalten Sie das Dokument dann innerhalb kürzester Zeit per Post zugeschickt. Im Gegensatz zur Erstausfertigung fallen für die erneute Ausstellung der COC-Papiere jedoch Kosten an. Diese variieren je nach Hersteller zwischen 60 und 200 Euro."

Ich denke, ohne Geld zu bezahlen kommst Du aus der Nummer nicht mehr raus.



Und ... "Besonderheiten der COC-Papiere

Die Richtlinien besagen, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge fälschungssicher sein muss. Deshalb wird beim Druck spezielles Papier benutzt, welches eine farbige graphische Darstellung oder ein Wasserzeichen mit dem Logo des Herstellers besitzt. So soll eine unrechtmäßige Vervielfältigung unterbunden werden."
 
Ich würde es darauf ankommen lassen, dass Auto so nutzen wie es laut einem korrekt ausgefülltem Fahrzeugschein möglich wäre, und das CoC erst organisieren, wenn der Fehler bei einer Fahrzeugkontrolle auffällt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Aus dem Link von @MartinH67:

"Haben Sie die Unterlagen für das Fahrzeug verloren, müssen Sie sich auch an den jeweiligen Hersteller wenden. Dort können Sie die COC-Papiere anfordern. In der Regel erhalten Sie das Dokument dann innerhalb kürzester Zeit per Post zugeschickt. Im Gegensatz zur Erstausfertigung fallen für die erneute Ausstellung der COC-Papiere jedoch Kosten an. Diese variieren je nach Hersteller zwischen 60 und 200 Euro."

Ich denke, ohne Geld zu bezahlen kommst Du aus der Nummer nicht mehr raus.



Und ... "Besonderheiten der COC-Papiere

Die Richtlinien besagen, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge fälschungssicher sein muss. Deshalb wird beim Druck spezielles Papier benutzt, welches eine farbige graphische Darstellung oder ein Wasserzeichen mit dem Logo des Herstellers besitzt. So soll eine unrechtmäßige Vervielfältigung unterbunden werden."


würde eine beglaubigte Kopie COC Papiere nicht ausreichen ?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Würde gerne eine Anhängerkupplung verbauen, und einen ungebremsten Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen,
von daher wird die nächste Fahrzeug Kontrolle sicher nicht lange auf sich warten lassen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
dachte im Forum wäre jemand so nett und würde mir seine Fahrzeug Papiere kopieren und ich könnte beim Tüv vorstellig werden für Neu Eintragun ?!
 
Ich würde es darauf ankommen lassen, dass Auto so nutzen wie es laut einem korrekt ausgefülltem Fahrzeugschein möglich wäre, und das CoC erst organisieren, wenn der Fehler bei einer Fahrzeugkontrolle auffällt.
und wenn es doch kein FEHLER ist?
 
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