BRC-Anlage in MCV 1,6 16V

dole

Mitglied Bronze
Fahrzeug
LPG
Hallo, ich habe ein Angebot aus Polen für eine BRC Autogasanlage.
Die Anlage kostet mit Einbau ca 700.- zuzügl. deutschen Tüv 300.-
Fährt von euch schon jemand mit einer BRC-Anlage?
Wie sieht es mit einem dabei Abgasgutachten aus?

Grüße Dominik
 
Abgasgutachten???

Dein Dacia Logan MCV wird als reiner Benziner eingestuft!
Da hat der nachträgliche Einbau von LPG keine Auswirkungen auf die Kfz-Steuer oder ähnlich.
BRC-Anlage hin oder her, aber bei diesem Preis würde ich skeptisch reagieren.
Zumal die 300.-EUR für die Anbauabnahme bei einem lizenziertem Betrieb (früher TÜV) haben wollen.

bis denne
 
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  • #4
Abgasgutachten???

Dein Dacia Logan MCV wird als reiner Benziner eingestuft!
Da hat der nachträgliche Einbau von LPG keine Auswirkungen auf die Kfz-Steuer oder ähnlich.
BRC-Anlage hin oder her, aber bei diesem Preis würde ich skeptisch reagieren.
Zumal die 300.-EUR für die Anbauabnahme bei einem lizenziertem Betrieb (früher TÜV) haben wollen.

bis denne


Die BRC-Anlage soll genau 2700Zloty kosten, das entspricht etwa 660.- Euro.
Die Tüv-Abnahme erfolgt danach in Bautzen, kostet ca. 300 - 350.-Euro inkl. Abgasgutachten.
Es besteht kein Gund zur Skepsis, in Polen sind diese Umbauten generell deutlich billiger als hier.
Das sich dieser Abgasgutachten nicht auf die KFZ-Steuer auswirkt ist klar, er wird nur wegen der "deutschen Gründlichkeit" bei TÜV benötigt.
 
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  • #5
Werde meine Dacia jetzt NICHT in Polen umrüsten lassen. Es hat mit der Unterkunft nicht so geklappt.
Morgen komm bei mir in der Nähe eine KME-Anlage in die Dacia rein. Kostenpunkt 1555.- mit Tüv, Sommerangebot.


Übrigens, der Dacia 1,6 16V ist bei KME unbedenklich:

http://www.nupsix.com/download/KME Fahrzeugliste 01.pdf
 
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Hallo dole und alle anderen,

nach der Umrüstung meines 1,4 MCV mit einer BRC- Anlage vorletzte Woche hielt ich zum Abschluss ein TÜV-Gutachten in der Hand, aus dem hervorging, dass die Abgaswerte von 179g auf 158g/km gesetzt wurden.
Mit diesem Gutachten darf ich zur Zulassung und meine Steuer um satte 42€ pro Jahr zu senken.
Macht bei 15 Jahren (meine Autos werden alle so alt) Summa summarum 630€ Ersparnis.
Toll, oder???https://www.dacianer.de/forum/images/smilies/biggrin.gif

PS.: Böse Zungen behaupten, das geht nur bei in Deutschland montierten Anlagen, da legel ich aber nicht meine Hand ins Feuer!!
 
Hallo dole und alle anderen,

nach der Umrüstung meines 1,4 MCV mit einer BRC- Anlage vorletzte Woche hielt ich zum Abschluss ein TÜV-Gutachten in der Hand, aus dem hervorging, dass die Abgaswerte von 179g auf 158g/km gesetzt wurden.
Mit diesem Gutachten darf ich zur Zulassung und meine Steuer um satte 42€ pro Jahr zu senken.
Macht bei 15 Jahren (meine Autos werden alle so alt) Summa summarum 630€ Ersparnis.
Toll, oder???https://www.dacianer.de/forum/images/smilies/biggrin.gif

PS.: Böse Zungen behaupten, das geht nur bei in Deutschland montierten Anlagen, da legel ich aber nicht meine Hand ins Feuer!!

nun ich lasse mich gern eines besseren belehren aber du faehrst bivalent sprich mit benzin oder gas und da wird fuer die steuer immer der schlechtere abgaswert rangezogen

wolf

p.s. ich habe uebrings eine kme anlage drin
 
Seit 1.7.2009 ist für die Steuerberechnung der Wert der in der Zulassung unter V.7 steht maß gebend .Wenn der durch ein Abgasgutachten auf den CO² Ausstoß der Gasanlage geändert wird ,muss das Finanzamt die Steuer auf diesem neuen Wert berechnen.

Bei den "ab Werk" mit einer Gasanlage ausgestatteten Fahrzeugen ist jetzt der CO² Wert der Gasanlage im COC aufgeführt und findet so den Weg in die V.7 Spalte der Zulassungsbescheinigung.
 
Seit 1.7.2009 ist für die Steuerberechnung der Wert der in der Zulassung unter V.7 steht maß gebend .Wenn der durch ein Abgasgutachten auf den CO² Ausstoß der Gasanlage geändert wird ,muss das Finanzamt die Steuer auf diesem neuen Wert berechnen.

Bei den "ab Werk" mit einer Gasanlage ausgestatteten Fahrzeugen ist jetzt der CO² Wert der Gasanlage im COC aufgeführt und findet so den Weg in die V.7 Spalte der Zulassungsbescheinigung.


Na das wär ja super wenn das so wäre. Da kann ich ja auch was sparen als zukünftiger Gastanker.....:D:D
 
Hallo,

Ihr antwortet ja schneller, als ich lesen kann.
Wolf132, will niemanden belehren, nur eigene Erfahrungen austauschen.
Ich melde mich zu dem thema in jedem Fall, wenn evtl. ein neuer Steuerbescheid eingetrudelt ist.

MfG
 
Bei den Fahrzeugen mit einer EZ bis 4.11.08 und Besteuerung nach Hubraum ändert sich nichts .

Bei Fahrzeugen mit EZ 5.11.08 bis 30.6.09 mit Steuerbefreiung und Berechnung nach Hubraum wird nach Ablauf der Steuerbefreiung für Neufahrzeuge die für den Halter günstigere Steuerberechnung angewendet.
 
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Wo oder Wer den Einbau gemacht hat spielt keine Rolle. Dies ist dem Tüvprüfer überlassen ob er die Anlage abnimmt. Wenn sie aber eingetragen ist kann keiner daran rütteln. Die Eintragung ist maßgeblich, und wenn DU sie in Timbuktu hast einbauen lassen. Der Tüvsegen zählt.

Ich mache Motorradumbauten und fertige viele Teile selber. Wenn mein Ischinöööör das absegnet ist es legal.
 
Gas ab Werk, Zulassung 10/2009, 1,6 MPI

104.- € Steuer pro Jahr ab 2010, Berechnet wurden die 158mg/km und nicht der schlechtere "Benzinwert" von 180 mg/km
 
Dies ist dem Tüvprüfer überlassen ob er die Anlage abnimmt.

Bei einer Autogasanlage ist in Deutschland für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein zum Fahrzeug passendes Abgasgutachten oder eine ABE der Gasanlage in Form einer ECE115 -Zulassung (Fahrzeug spezifischer Gasanlagenkit mit vorprogrammierten Steuergerät und vorgefertigten Halterungen ) ,wie in den Dacia mit Gasanlage "ab Werk" , notwendig .

Ohne diese Vorraussetzung ist auch der kulanteste Prüfer nicht in der Lage das Teil einzutragen. Wenn man so in den Gasforen liest ,trifft man immer wieder auf Probleme mit im Ausland umgerüsteten Fahrzeugen ,wo ein solches Gutachten nicht mitgeliefert wurde.
 
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