Hinweis hierzu: Die juristische Zentrale des ADAC hat uns hierzu mitgeteilt, dass es eine derartige Frist nicht gibt, d.h. die gewerbliche Nutzung mit nachfolgender Unmöglichkeit die Sachmängelhaftung auszuschließen wirkt nach deren Auskunft dauerhaft weiter.
Nach anderer Ansicht ist dem nicht...