Die Gewährleistung nach EU Verbraucherrecht beträgt 2 Jahre. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen, das die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, der Kunde muss beweisen, das die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs...