Dacia Alarmanlage - Quittungston

Wsayn

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x4, 1.2 TCe 125
Baujahr
2016
Hallo,
ich hab eine original Alarmanlage von Dacia im Duster. Dazu hab ich Fragen:
Läßt sich das Teil - evtl über CAN? - so programmieren daß beim Verriegeln des Wagens/Scharfschalten der Alarmanlage ein "Quittungston" ausgelöst wird? Macht das Finden des Wagens auf groooßen Parkplätzen viel einfacher, life in Amerika erlebt.
Und: wo ist das Teil eigentlich? Denn der Code den mir das Freundliche genannt hat ist wahrscheinlich falsch und ich würde gerne mal einen Blick auf den Sticker werfen...
So Long...
Werner
 
Mein Steppy quitiert das Schließen der ZV mit einem lauten "klack" und die Blinker leuchten kurz auf. Das gleiche beim öffnen, nur der "klack" ist dann etwas leiser.
Deiner nicht..?
 
Mein Steppy quitiert das Schließen der ZV mit einem lauten "klack" und die Blinker leuchten kurz auf. Das gleiche beim öffnen, nur der "klack" ist dann etwas leiser.
Deiner nicht..?
... auf besonders großen Parkplätzen wohl nicht, weil Du es dann nicht überall hörst...
Aber ich stelle mir andererseits vor, da käme ein echter Alarmton mit einer gewissen Lautstärke - und das wollte dann jeder haben...!
 
... auf besonders großen Parkplätzen wohl nicht, weil Du es dann nicht überall hörst...
Aber ich stelle mir andererseits vor, da käme ein echter Alarmton mit einer gewissen Lautstärke - und das wollte dann jeder haben...!

Wenn' jeder hat wird's bloß eine einzige Lärmbelästigung...
Und im übrigen, man kann sich ja wohl in etwa den Bereich merken wo man das Auto abgestellt hat. Ansonsten sollte man sich dringend auf Demenz (das Thema hatten wir wohl gerade) überprüfen lassen...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Meine Vorstellung wäre auch eher ein ganz kurzes "Hup" wie man es von anderen Karren kennt und nicht gleich ein Konzert... Obwohl - "Dukes of Hazard" auf dem Parkplatz an der Kirche... Hätte was :prost: Das "klack" ist ja nur die Verriegelung.:teacher:
So Long...
Werner
 
...Denn der Code den mir das Freundliche genannt hat ist wahrscheinlich falsch und ich würde gerne mal einen Blick auf den Sticker werfen...

Der quittungston ist einstellbar.
Dein händler ist hier der ansprechpartner für die einstellung und den korrekten code.
 
Der quittungston ist einstellbar.
Dein händler ist hier der ansprechpartner für die einstellung und den korrekten code.

Nur mal so am Rande als Hinweis, falls nicht bekannt ...
Ist in Deutschland leider nicht erlaubt.
Ich finde es aber auch nicht schlecht, so lange es nicht zu laut ist.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Nur mal so am Rande als Hinweis, falls nicht bekannt ...
Ist in Deutschland leider nicht erlaubt.
Ich finde es aber auch nicht schlecht, so lange es nicht zu laut ist.
Im Video von LZ ist zu sehen/hören daß deren Alarmanlage bei der Fernbedienung Laut gibt, einfach und dreifach. Da nehm ich doch an daß die das nicht täte wenn's verboten ist.
So Long...
Werner
 
Ist das erste was ich bei meiner Harley abgestellt habe,
also den Ton optisch blinken tut es auch noch.
Deshalb gehe ich auch davon aus das es nicht Verboten ist.
 
...Da nehm ich doch an daß die das nicht täte wenn's verboten ist.

Halllo Werner,

bei mir waren standardmässig POI im Navi aktiviert die vor plötzlich auftauchenden fotografen warnen.
Daraus kann man doch nicht ableiten das dies erlaubt ist.

BTW: Stell dir vor du wohnst an einer grossen strasse und nachts kommen im laufe der zeit 20 leute mit ihrem auto nach hause.
Jeder hat eine alarmanlage mit quittungston...

Oder du wohnst in einem wohnblock mit tiefgarage...
 
bei mir waren standardmässig POI im Navi aktiviert die vor plötzlich auftauchenden fotografen warnen.
Daraus kann man doch nicht ableiten das dies erlaubt ist.

... genau und viele LED´s sind auch nicht zugelassen in D, werden aber trotzdem eingebaut. Sollte ja auch keine Belehrung sein und ich hatte es auch schon eine Zeit lang aktiviert. Nichtsdestotrotz...

§38b StVZO regelt die Ausgestaltung von Fahrzeug-Alarmsystemen und verweist über Anhang VI der StVZO auf die EWG Richtlinie 74/61/EWG und da steht nunmal:

  1. 4.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des FAS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

  2. 4.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 4.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt.


 
...§38b StVZO regelt die Ausgestaltung von Fahrzeug-Alarmsystemen und verweist über Anhang VI der StVZO auf die EWG Richtlinie 74/61/EWG und da steht nunmal...

Grins, das ist DE wie es leibt und lebt.
Tausche die 1 W aschenbecherbeleuchtungsbirne gegen eine mit 1,5 W aus, und deine zulassung erlischt.
Überspitzt ausgedrückt.

Vieles ist nachvollziebar und richtig, aber bei manchen kommt man sich vor wie Asterix in Rom...
 
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