Lieferzeit von Beifahrertür

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So war im AH Opel. Habe gesagt die können die Tür fertig machen zwecks Lackieren und dann mir Termin geben. Hat er gessaasagt wir brauch das Auto Zwecks Lack. Das finde ich schon mal gut. Ich denke das es vor unseren Urlaub nichts mehr wird . Wir faheren über nächste Woche. Er sagt bescheid wenn die Teile da sind. Wird denke ich knapp. Also lieber nach dem Urlaub.
 
Bei einem wenige Monaten alten Fahrzeug gibt es keine Beilackierung bei einem solchen Schaden, in 6 Monaten ist noch kein Lack so verwittert, das ein solches Vorgehen nötig macht!

Hätte man die Tankklappe abgebaut, hätte man damit den lack anmischen können!



da war das Fahrzeug ganz sicher nicht wenige Monate alt.



Zur ersten Aussage: genau so ist es und zur 2.Aussage wird es schon schwerer. Das kommt auch sehr auf die Lackfarbe drauf an, Uni- oder Metallic Lack - hell oder eher dunkel etc. , aber wenn man dafür dann vielleicht 500€ auf dem Konto zusätzlich hat, ist das halt für den Einen oder Anderen eine Überlegung wert. Zumal es dort auch Türen von extrem jungen Fahrzeugen gibt.
Als ehemaliger Zahntechniker habe ich immer noch ein ausgesprochen gutes Farbempfinden für Nuancen. Das Fahrzeug ist Garagenfahrzeug, also keiner Witterung langfristig ausgesetzt, aber der Lack war eindeutig in einem zu warmen Weißton. Lodgy hat 7% Grün mit im Lackm Also das Ganze gar nicht erst abgenommen, sondern umgehend zurück zum Lackierer. Das Beilackieren hat die Versicherung mit übernommen. Liegt wahrscheinlich auch am Lackierer. Ein Kleinschaden, ausgeführt über eine freie Werkstatt war absolut perfekt, die Türe, ausgeführt über Dacia und Renault habe ich gar nicht erst angenommen.
 
Bei einem wenige Monaten alten Fahrzeug gibt es keine Beilackierung bei einem solchen Schaden, in 6 Monaten ist noch kein Lack so verwittert, das ein solches Vorgehen nötig macht!



da war das Fahrzeug ganz sicher nicht wenige Monate alt.

Der Honda war genau 5 Wochen zugelassen.

Stand der Technik bei der Farbtonangleichung

. Beilackierung: Möglichkeiten und Grenzen - Lackiererblatt (http://www.lackiererblatt.de/themen/lack-design/beilackierung-moeglichkeiten-und-grenzen/)


Rechtliche Vorgaben
Der Geschädigte in einem Haftpflichtschaden wie auch der Versicherungsnehmer, der einen Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch darauf, dass die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird.
Grundsätzlich haben sowohl der Geschädigte wie auch der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass durch die Reparatur der Zustand wiederhergestellt wird, der vor dem Schadenereignis bestanden hat. Das heißt, dass ein Anspruch besteht auf Reparaturdurchführungen in einer Qualität, die Farbtonunterschiede ausschließt. Insoweit ist beispielsweise eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich, wenn objektiv nur so ausgeschlossen werden kann, dass sichtbare Farbtonunterschiede verbleiben.
Dies gilt bei einem unverschuldeten Unfall uneingeschränkt. Beim Kaskoschaden ist zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag (AK:cool: Einschränkungen oder Ausschlüsse bei der sach- und fachgerechten Reparatur explizit geregelt sind (z.B. Ausschluss von Beilackierarbeiten).
 
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